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Wir kommen zu Ihnen: Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch direkt bei Ihnen zu Hause.

Haushaltsnahe Dienstleistungen – mit und ohne Pflegekasse

Der Alltag kann oft herausfordernd sein – ob durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder einfach, weil die Zeit fehlt. Genau hier unterstützen wir Sie mit unseren haushaltsnahen Dienstleistungen.

Über die Pflegekasse abrechenbar

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45a/b SGB XI).
Diesen können Sie z. B. für folgende Leistungen nutzen:

  • Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäsche, Ordnung schaffen)

  • Unterstützung beim Einkaufen und bei Besorgungen

  • Betreuung und Begleitung im Alltag

  • Unterstützung für pflegende Angehörige

Ab Pflegegrad 2 können zudem Leistungen über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) abgerechnet werden, wenn pflegende Angehörige verhindert sind (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).

Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung – SGB V, § 37

  • Verordnungsberechtigt sind Ärzte – insbesondere bei Krankenhausentlassung, akuten Erkrankungen oder zur Sicherung ärztlicher Behandlung. Diese umfasst:​

    • Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen). 

Auch privat buchbar

Natürlich können Sie unsere Dienste auch unabhängig von Pflegegrad oder Kasse privat buchen – flexibel, zuverlässig und individuell nach Ihrem Bedarf.
 

Rundum-Service für Sie

Uns ist wichtig, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Deshalb bieten wir Ihnen ein 

kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch direkt bei Ihnen zu Hause an. Dort erklären wir Ihnen ausführlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen Anträgen für die Pflegekasse – und übernehmen auf Wunsch die komplette Abrechnung und den Papierkram für Sie.

So können Sie sich entspannt zurücklehnen – wir machen das für Sie.

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